Jemandem aufs Dach steigen
Jemanden zurechtweisen; jemanden tadeln; jemanden nachdrücklich ermahnen; jemanden an seine Pflichten erinnern.
Erläuterungen
Die Redewendung geht zurück auf einen mittelalterlichen Brauch im Umgang mit Übeltätern. Nach damaliger Rechtsauffassung war jede Person in ihrem eigenen Haus sicher. Sie musste niemanden hineinlassen. Somit konnte sie sich auch dem Zugriff der Justiz entziehen. Wurde also jemand einer Straftat verdächtigt, konnte er sich im Haus verstecken. Zunächst wurde ihm eine Frist gesetzt, sich bei Gericht zu melden. Ließ er diese ungenutzt verstreichen, stieg man auf sein Dach, um die Dachziegel zu entfernen. Jetzt befand sich der Verdächtige unter freiem Himmel und konnte festgenommen werden. Auch Helfershelfern, die einen Straftäter versteckten, wurde aufs Dach gestiegen.