Skip to main content

Etwas abschlägig bescheiden

Etwas nicht genehmigen; etwas zurückweisen.
Amtsspache.

In der Amtssprache bedeutet »bescheiden«, dass eine Behörde jemandem eine Entscheidung mitteilt.

Beispiele und Zitate

Themen und Schlagwörter

Letzte Aktualisierung dieser Seite am 6. Juni 2021.